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Vereinszweck

Aus der Satzung (beschlossen auf der Mitgliedsversammlung 2016):

Zweck des Vereins ist die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe und entspricht damit den in § 152 Abs. 2 AO genannten gemeinnützigen Zwecken.

Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Beschaffung von Mitteln für die Steuerakademie Niedersachsen in der Trägerschaft des Landes Niedersachsens zur Verwirklichung von o.g. steuerbegünstigten Zwecken.

Daneben kann der Verein seinen Förderzweck auch unmittelbar selbst verwirklichen durch Maßnahmen, welche der Stärkung der Sozialkompetenz und der Kooperationsbereitschaft sowie zur Erhöhung der Leistungsbereitschaft und Motivation der in Berufsausbildung befindlichen Personen dienen.

In diesem Zusammenhang wird der Verein im Einzelfall Beiträge zur Anschaffung von Fachliteratur für die Bibliotheken leisten. Er wird sich der Begabtenförderung besonders widmen. Er wird die Teilnahme an Fachtagungen und sonstigen Fortbildungsmaßnahmen ermöglichen bzw. unterstützen. Er wird im Einzelfall die Erteilung anwendungsbezogener Forschungsaufträge fördern; hierzu gehört auch die Initiierung von Kolloquien über die Vereinsziele. Er wird in geeigneten Fällen die Förderung von Studienfahrten übernehmen.



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