Fachstudien im gehobenen Dienst
An der Steuerakademie wird in kleinen Hörsaalverbänden (ca. 25 Studierende) unterrichtet. Im Lehrgespräch erlernen Sie die notwendigen Grundlagen für Ihren Beruf.
Jedem Hörsaal steht ein Hörsaaldozent/eine Hörsaaldozentin als Ansprechpartner für alle beruflichen -aber auch persönlichen- Fragen zur Verfügung.
Die Studieninhalte werden nach einem fest vorgegebenen -wöchentlich wechselnden- Stundenplan unterrichtet. Der Unterricht findet –mit Ausnahme der Wahlpflichtfächer und des Präsentationstrainings- überwiegend vormittags von 07.45 – 13.15 Uhr statt. Der Nachmittag steht für die Nacharbeit und zum Selbststudium zur Verfügung.
Sie erhalten Unterricht u.a. in folgenden Studienfächern:
- Allgemeines Abgabenrecht und Steuerstrafrecht
- Bewertung und Erbschaft- und Schenkungsteuer
- Steuern vom Einkommen und Ertrag
- Körperschaftsteuer
- Umsatzsteuer
- Bilanzsteuerrecht und betriebliches Rechnungswesen
- Besteuerung der Gesellschaften
- Internationales Steuerrecht
- Privatrecht
- Öffentliches Recht
- Wirtschaftswissenschaften
- Informations- und Wissensmanagement
- Sozialwissenschaftliche Grundlagen des Verwaltungshandelns, Arbeits- und Selbstorganisation sowie Verwaltungsmanagement
- Wahlpflicht-Seminare
Die Gewichtung nach Unterrichtsstunden können Sie dem Studienplan entnehmen.
Allgemeines Abgabenrecht und Steuerstrafrecht
Die Abgabenordnung (AO) regelt, auf welche Art und Weise die nach den einzelnen Steuer gesetzen ermittelten Steuern festzusetzen, zu erheben und ggf. zu vollstrecken sind. Da diese verfahrensrechtlichen Fragen im Großen und Ganzen für alle Steuerarten gelten, wird die AO auch als „Steuerliches Mantelgesetz“ oder „Steuergrundgesetz“ bezeichnet. Ohne diese Regelungen wäre eine Besteuerung der Bürger nicht möglich. Außerdem enthält die AO Vorschriften über die Haftung Dritter und über das Steuerstrafrecht.
Bewertung und Erbschaft- und Schenkungsteuer
Bemessungsgrundlagen von Steuern, deren Höhe sich nach dem Wert von Wirtschaftsgütern richtet (z.B. Grundsteuer, Erbschaft- und Schenkungsteuer), müssen mit einem Wert festgelegt werden, der auf Währungsgeld/Euro lautet. Dieser Vorgang wird Bewertung genannt.
Die Erbschaftsteuer wird durch die Schenkungsteuer ergänzt. Durch die Schenkungsteuer wird vermieden, dass die Erbschaftsteuer für den künftigen Erbübergang durch eine Schenkung unter Lebenden umgangen werden kann.
Steuern vom Einkommen und Ertrag
Die Einkommensteuer ist die wichtigste Einnahmequelle des Staates. Ihr Aufkommen betrug incl. der Erhebungsformen Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer und Zinsabschlag im Kalenderjahr 2008 mehr als 200 Milliarden Euro. Sie wird von natürlichen Personen erhoben, die Einkünfte aus den sieben Einkunftsarten erzielen. Zur Ermittlung der Einkünfte sind von den Einnahmen die damit in Zusammenhang stehenden Aufwendungen (Werbungskosten oder Betriebsausgaben) abzuziehen. Aufwendungen für die Lebensführung (Ernährung, Kleidung, Wohnung etc.) dürfen dagegen nicht berücksichtigt werden. Die Einkommensteuer wird unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (Höhe der Einkünfte, steuermindernde Berücksichtigung von Versicherungsbeiträgen, Spenden etc.) und der persönlichen Verhältnisse (Familienstand, Anzahl der Kinder etc.) erhoben. Die festgesetzte Steuer wird dem Steuerpflichtigen durch einen Einkommensteuerbescheid bekannt gegeben.
Körperschaftsteuer
Die Körperschaftsteuer wird vom Einkommen bestimmter juristischer Personen (insbesondere Kapitalgesellschaften, z.B. Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung) erhoben. Im Ausschüttungsfall geht der ausgeschüttete Gewinn in die Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer des Anteilseigners (natürliche Person) ein. Das Aufkommen aus der Körperschaftsteuer steht dem Bund und den Ländern gemeinsam zu, Gemeinschaftsteuer. Sie wird von den Ländern verwaltet und erhoben.
Umsatzsteuer
Die Umsatzsteuer ist eine Verkehrsteuer. Sie besteuert wirtschaftliche Vorgänge (Verkauf von Waren, Erbringung von Dienstleistungen), die alltäglich vielfach vorkommen. Dadurch trägt die Umsatzsteuer auch zu einem wesentlichen Teil (ca. 30%) am gesamten Steueraufkommen des Bundes und der Länder bei. Sie fällt regelmäßig an, wenn steuerpflichtige Leistungen durch einen Unternehmer an Endverbraucher erbracht werden. Erst auf dieser Stufe realisiert sich das Steueraufkommen. Der Endverbraucher ist wirtschaftlich mit der Umsatzsteuer belastet, geschuldet wird sie aber vom Unternehmer. Mit der Einführung des EU-Binnenmarktes mit Wirkung ab 1. Januar 1993 und durch die Mehrwertsteuersystemrichtlinie ist die Umsatzsteuer außerdem die einzige harmonisierte Steuer durch einheitliche Regelungen in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union.
Bilanzsteuerrecht und betriebliches Rechnungswesen
Gewerbetreibende sind nach dem Handelsgesetzbuch und auch nach den Steuergesetzen verpflichtet, ihren Gewinn mit Hilfe einer so genannten doppelten Buchführung zu ermitteln und zum Ende eines Geschäftsjahres eine Bilanz zu erstellen, in der das Vermögen und die Schulden des Betriebes ausgewiesen werden. Dies gilt sowohl für Einzelunternehmer als auch für Gesellschaften und Konzerne. Im Fach Bilanzsteuerrecht werden zunächst die erforderlichen Buchführungskenntnisse vermittelt, wie sie auch an allgemein bildenden Schulen unterrichtet werden. Darüber hinaus werden die Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften behandelt, die bei der Erstellung einer ordnungsgemäßen Bilanz zu beachten sind.
Besteuerung der Gesellschaften
Die Lehrveranstaltungen in diesem Fach befassen sich mit den Personengesellschaften (insbesondere mit der OHG und der KG) und den Kapitalgesellschaften (insbesondere mit der GmbH und der AG): Gründung, laufender Betrieb, Umstrukturierung und Beendigung. Erörtert werden die wechselseitigen Beziehungen zwischen dem Zivil-/ Gesellschaftsrecht einerseits und den verschiedenen Steuern auf Gesellschafts- und Gesellschafterebene andererseits sowie deren Darstellung in Buchführung und Bilanzen.
Internationales Steuerrecht
In Zeiten hoher Mobilität der Menschen und der Globalisierung wird das Internationale Steuerrecht immer mehr in den Blick der Öffentlichkeit gerückt. Das Internationale Steuerrecht setzt sich aus vielen Rechtsgebieten zusammen. Schwerpunkt ist das internationale Steuerrecht in dem Bereich der Einkommensteuer/Körperschaftsteuer. Allen gemeinsam ist die steuerliche Beurteilung von länderübergreifenden Besteuerungsmerkmalen. Dabei wird zwischen dem Steuerinländer mit Auslandseinkünften und den Steuerausländer mit Inlandeinkünften unterschieden. Bei der steuerlichen Würdigung solcher Sachverhalte spielen zwischen den Staaten vereinbarte Doppelbesteuerungsabkommen aber auch die europarechtlichen Vereinbarungen eine entscheidende Rolle. Die Steuerharmonisierung innerhalb der EU hat ebenfalls Einfluss auf das deutsche Steuerrecht. Daneben tritt das Außensteuergesetz als nationales Gesetz, das die Besteuerung von Auslandsbeziehungen regelt.
Privatrecht
Das Privatrecht regelt die Rechtsverhältnisse zwischen Bürgern bzw. juristischen Personen untereinander. Es werden sämtliche Teilgebiete des Bürgerlichen Gesetzbuches, d.h.der Allgemeiner Teil, Schuldrecht, Sachenrecht, Familienrecht sowie Erbrecht, in ihren Grundzügen behandelt, wobei auf steuerliche Besonderheiten hingewiesen wird. Ergänzend wird auf Handels- und Wertpapierrecht eingegangen.
Öffentliches Recht
Im Öffentlichen Recht werden die öffentlich-rechtlichen Grundlagen vermittelt. Im Laufe der fachtheoretischen Studien werden das Handeln der Verfassungsorgane, die Grundrechte der Bürger, das Europarecht sowie das Recht des Landes Niedersachsen thematisiert. Bezüge zum Steuerrecht werden dabei besonders betont. Daneben sind die Rechte und Pflichten der Beamten nach dem öffentlichen Dienstrecht Gegenstand des Unterrichts.
Wirtschaftswissenschaften
Die Wirtschaftswissenschaften ergänzen die steuerrechtlichen und juristischen Fachstudien. Sie gliedern sich in einen volks- und finanzwissenschaftlichen sowie einen betriebswirtschaftlichen Teil. Neben allgemeinen Themen, wie z.B. Markt und Preise, Geld-, Kredit- und Wirtschaftspolitik, werden zudem die Finanzverfassung, öffentliche Haushalte sowie deren haushaltsrechtliche Einnahmen und Ausgaben behandelt. Ferner wird auf grundlegende betriebliche Funktionen, einschl. Bilanzanalyse und Kosten- und Leistungsrechnung sowie die betriebliche Steuerlehre eingegangen und üblicherweise auch regionale Betriebe besichtigt.
Informations- und Wissensmanagement
Unter diesem Oberbegriff werden verschieden Fächer angeboten, die mit Organisationsfragen in der Verwaltung zu tun haben. Darunter fällt z. B. ein Überblick über die grundlegende Organisation der Verwaltung, aber auch ein Einblick in Ziele und Instrumente ökonomischen Verwaltungshandelns und in Verwaltungscontrolling. Schwerpunkt ist jedoch die Informations- und Kommunikationstechnik. Die Studierenden werden im IT-Einsatz der Finanzverwaltung fit gemacht und erfahren was unter Konsens und/oder EOSS sowie ELSTER zu verstehen ist. Die Anwendungen der Informationstechnik am Arbeitsplatz werden anhand von typischen späteren Aufgabenstellungen aus der Praxis geschult.
Sozialwissenschaftliche Grundlagen des Verwaltungshandelns, Arbeits- und Selbstorganisation sowie Verwaltungsmanagement
Die sozialwissenschaftlichen Fächer dienen der Erlangung und Vertiefung sozialer Kompetenzen. Schwerpunkt ist dabei die Optimierung der Kommunikations- und Konfliktfähigkeit. Die Studierenden sollen auf den Umgang mit dem Bürger ebenso vorbereitet werden wie auf das Kollegiale Miteinander. Die Vermittlung der Themen erfolgt überwiegend verhaltens-, erlebnis- und praxisorientiert.
Wahlpflicht-Seminare
Seminare sind eine ganz besondere Art von Lehrveranstaltung mit ganz bestimmter Zielsetzung und Methodik. Das Seminar dient der wissenschaftlich-systematischen Durchdringung eines Fachgebietes. Darstellungsform ist an der Steuerakademie der Vortrag, d. h. die Präsentation Ihrer Arbeitsergebnisse mit anschließender Diskussion im Kreise der Seminarteilnehmer.
Wer unterrichtet welches Fach?