Einstellungsvoraussetzungen für Studium und Ausbildung
Für die Dauer des Studiums (Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt - ehem. gehobener Dienst) bzw. der Ausbildung (Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt - ehem. mittlerer Dienst) werden Sie als Anwärterin oder Anwärter in das Beamtenverhältnis auf Widerruf eingestellt. Daran sind einige Einstellungsvoraussetzungen geknüpft:
Studium zur Diplom-Finanzwirtin/zum Diplom-Finanzwirt (Steuerakademie)
Weitere Informationen dazu erhalten Sie beim Landesamt für Steuern Niedersachsen oder bei den Geschäftsstellen oder den Ausbildungsleiter/innen der Finanzämter.
Link für das Studium
Link für die Ausbildung
Studium zur Diplom-Finanzwirtin/zum Diplom-Finanzwirt (Steuerakademie)
- Allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder Fachhochschulreife bzw. ein gleichwertiger Bildungsstand,
- deutsche oder EU Staatsangehörigkeit
- gesundheitliche Eignung (vor Einstellung durch Vorlage eines amtsärztlichen Gesundheitszeugnisses nachzuweisen)
- keine Vorstrafen,
- Höchstalter 39 Jahre (Ausnahmen gelten u.a. bei Kinderbetreuung, für ehemalige Zeitsoldaten sowie für Schwerbehinderte).
Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt eingestellt.
Ausbildung zur Finanzwirtin/zum Finanzwirt
- mindestens Realschulabschluss oder gleichwertiger Bildungsstand,
- deutsche oder EU Staatsangehörigkeit,
- gesundheitliche Eignung (vor der Einstellung durch Vorlage eines amtsärztlichen Gesundheitszeugnisses nachzuweisen),
- keine Vorstrafen,
- Höchstalter 39 Jahre (Ausnahmeregelungen gelten u. a. bei Kinderbetreuung, für ehemalige Zeitsoldaten sowie für Schwerbehinderte).
Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt eingestellt.
Einstellungstermin ist jeweils der 1. August eines Jahres. Weitere Informationen zum Bewerbungsverfahren finden Sie hier.
Weitere Informationen dazu erhalten Sie beim Landesamt für Steuern Niedersachsen oder bei den Geschäftsstellen oder den Ausbildungsleiter/innen der Finanzämter.
Link für das Studium
Link für die Ausbildung