Verwendungsbereiche in der Finanzverwaltung
Die Aufgabenbereiche im Innen- und Außendienst der niedersächsischen Steuerverwaltung sind sehr unterschiedlich und bieten mehr Möglichkeiten, als man zunächst vermutet. Ihnen stehen nach bestandener Laufbahnprüfung viele verschiedene Wege offen. An dieser Stelle sind daher nur einige aufgeführt:
- Veranlagungsbereiche
- Rechtsbehelfsstelle
- Vollstreckungs- und Erhebungsbereich
- Grundbesitzstelle
- Außenprüfung
- Steuerfahndung
- Geschäftsstelle
- Finanzrechenzentrum
- Oberfinanzdirektion, Finanzministerium und Steuerakademie
Hier bearbeiten Sie die eingereichten Steuererklärungen, nehmen die rechtliche Prüfung vor und setzen die zu zahlende Steuer fest. Innerhalb des Finanzamtes gliedert sich der Veranlagungsbereich in verschiedene Stellen, z.B. Bearbeitung von Körperschaften, Einzelgewerbebetrieben, Personengesellschaften, Arbeitnehmern u.a.
Nicht jeder Steuerbürger ist mit seinem Steuerbescheid zufrieden, und er kann gegen die Steuerfestsetzung Einspruch einlegen. In der Rechtsbehelfsstelle wird der Fall noch einmal umfassend geprüft. Mit einer Einspruchsentscheidung wird der Weg zum Finanzgericht eröffnet.
Vollstreckungs- und Erhebungsbereich
Was nützt der beste Steuerbescheid, wenn nicht überwacht wird, ob die fälligen Steuern auch gezahlt werden. In der Erhebungsstelle haben Sie die Aufgabe, den Zahlungseingang zu überwachen, Mahnungen zu erstellen und ggf. Ratenzahlungen zu vereinbaren.
Unter Umständen ist es erforderlich, nach Vollstreckungsmöglichkeiten (z.B. Sachpfändungen) zu suchen, Zwangsversteigerungen zu veranlassen oder Insolvenzverfahren einzuleiten.
Grundbesitzstelle
Grundstücke und Gebäude im Zuständigkeitsbereich des Finanzamts werden hier erfasst und für steuerliche Zwecke nach bestimmten Kriterien bewertet. Unter anderem die Gemeinden benötigen diese Werte für die von den Gemeinden festzusetzende Grundsteuer, die jede Eigentümerin / jeder Eigentümer eines Grundstücks zu zahlen hat.
Die Betriebsprüferin / der Betriebsprüfer arbeitet „vor Ort“ und nimmt direkte Einsicht in Aufzeichnungen, Buchführung und Einzelbelege. Auf diese Weise lassen sich komplizierte Sachverhalte besser aufklären. Es wird geprüft, ob die Buchführung mit den Belegen und den Angaben in der Steuererklärung übereinstimmt. Die Betriebsprüfung kann hierbei auf moderne Technik zurückgreifen (Notebook und Revisionssoftware). Hierbei sind häufig Verhandlungen mit den Betriebsinhabern und deren Steuerberatern erforderlich.
Zu den Aufgaben der Steuerfahndung gehören vorrangig die Erforschung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten sowie die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen in diesen Fällen.
Als Steuerfahnder haben Sie im Strafverfahren wegen Steuerstraftaten nach den Vorschriften der Strafprozessordnung dieselben Rechte und Pflichten wie die Behörden und Beamten des Polizeidienstes. Sie haben beispielsweise auch die Aufgabe, unter bestimmten Umständen Hausdurchsuchungen durchzuführen und Gegenstände zu beschlagnahmen.
In der Geschäftsstelle eines Finanzamts werden die Personalangelegenheiten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eines Finanzamts erledigt.
Das Finanzrechenzentrum ist der IT-Dienstleister der niedersächsischen Steuerverwaltung. Zu den Hauptaufgaben gehören die Entwicklung, der Einsatz und die Pflege sämtlicher IT-Anwendungen, die in den insgesamt 67 Finanzämtern und der Steuerakademie für die tägliche Arbeit benötigt werden.
Die Dienstleistungen müssen dabei dynamisch an die steigenden Qualitätsanforderungen angepasst werden. Hier sind ausgebildete Steuerfachleute mit Interesse an Computertechnik besonders gefragt.
Oberfinanzdirektion, Finanzministerium und Steuerakademie
Weitere interessante Einsatzmöglichkeiten bieten sich als Sachbearbeiterin oder Sachbearbeiter in der Oberfinanzdirektion Niedersachsen, dem Niedersächsischen Finanzministerium und als (haupt- oder nebenamtliche) Lehrkraft an der Steuerakademie Niedersachsen in der Aus- und Fortbildung.