Und was kommt nach der Ausbildung?
Nach Ihrer Laufbahnprüfung bieten sich für Sie zahlreiche Einsatzmöglichkeiten im Innen- und im Außendienst der Finanzverwaltung. Insbesondere sind dies folgende Tätigkeiten:
Innendienst:
Außendienst:
Es werden ständig Fortbildungen für die unterschiedlichen Arbeitsbereiche angeboten, insbesondere durch die Steuerakademie.
Arbeitsbedingungen:
Sämtliche vorgenannten Tätigkeiten werden durch moderne vernetzte Datenverarbeitungsanlagen und entsprechende Software unterstützt. Im Außendienst ist der Einsatz von Laptops Standard.
Angeboten werden auch die Möglichkeiten einer familienfreundlichen Teilzeitbeschäftigung und flexible Arbeitszeiten.
Aufstiegsschancen:
Sie können vom Einstiegsamt (A6) bis hin zu A9 mit Zulage (Amtsinspektor/in) befödert werden. Es besteht bei besonderer Eignung und entsprechender Berufspraxis die Möglichkeit in die nächsthöhere Laufbahn aufzusteigen.
Innendienst:
- Bearbeiter/in in der allgemeinen Verwaltung oder im Arbeitnehmerbereich
Sie veranlagen im Finanzamt die laufend erhobenen Steuern wie z.B. Einkommen- oder Gewerbesteuer. Dazu gehört die Überprüfung der von den Steuerpflichtigen eingereichten Steuererklärungen zur Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen und die Festsetzung der Steuern durch Steuerbescheid.
- Bearbeiter/in im Bereich Erhebung und Vollstreckung
Steuern erheben heißt konkret: Sie führen die Konten der Steuerpflichtigen und überwachen Zahlungseingänge, bearbeiten unbare Einzahlungen und erledigen Auszahlungen. Außerdem arbeiten Sie bei der Erledigung von Vollstreckungsaufträgen für die Vollziehungsbeamten und beim Erlass von Pfändungsverfügungen mit.
- Bearbeiter/in in der Geschäftsstelle
In der Geschäftsstelle werden interne Vorgänge des Finanzamts bearbeitet und koordiniert, z.B.: die Personalverwaltung.
- Fahndungshelfer/in im Bereich der Steuerfahndung
Die Steuerfahndung geht bei ausreichendem Verdacht in Unternehmen oder Privathäuser und sucht nach Beweisen für Steuerstraftaten und -vergehen.
- Sachbearbeiter/in in der Oberfinanzdirektion Niedersachsen oder im nds. Finanzministerium
Die Oberfinanzdirektion ist vorgesetzte Behörde und ihr obliegt damit die Aufsicht und Unterstützung der Finanzämter bei der Verwaltung der Bundes- und Landessteuern mit Ausnahme der Verbrauchsteuern.
Aufgabe des Finanzministeriums ist es, jedes Jahr den Landeshaushalt und die mittelfristige Finanz- und Aufgabenplanung aufzustellen. Als Fachministerium ist das Finanzministerium auch für die Oberfinanzdirektion und die Finanzämter zuständig.
Außendienst:
- Bearbeiter/in in der Betriebsprüfung
Betriebsprüfer nehmen vor Ort in den Betrieben Einsicht in die Aufzeichnungen und Belege. Auf diese Weise lassen sich viele komplizierte Sachverhalte besser klären als am Arbeitsplatz im Finanzamt.
- Bearbeiter/in in der Lohnsteueraußenprüfung
Lohnsteueraußernprüfer prüfen ebenfalls vor Ort in den Betrieben, allerdings beschränken sie sich auf die Ermittlung der durch den Arbeitgeber einzubehaltenden und abzuführenden Lohnsteuer.
- Vollziehungsbeamter/in im Bereich Erhebung und Vollstreckung
Sie sogen dafür, dass Steuerrückstände bezahlt werden und können zu diesem Zweck auch bewegliche Sachen pfänden.
Es werden ständig Fortbildungen für die unterschiedlichen Arbeitsbereiche angeboten, insbesondere durch die Steuerakademie.
Arbeitsbedingungen:
Sämtliche vorgenannten Tätigkeiten werden durch moderne vernetzte Datenverarbeitungsanlagen und entsprechende Software unterstützt. Im Außendienst ist der Einsatz von Laptops Standard.
Angeboten werden auch die Möglichkeiten einer familienfreundlichen Teilzeitbeschäftigung und flexible Arbeitszeiten.
Aufstiegsschancen:
Sie können vom Einstiegsamt (A6) bis hin zu A9 mit Zulage (Amtsinspektor/in) befödert werden. Es besteht bei besonderer Eignung und entsprechender Berufspraxis die Möglichkeit in die nächsthöhere Laufbahn aufzusteigen.