Praktischer Teil der Ausbildung im mittleren Dienst
Während der Ausbildungsabschnitte im Finanzamt wird die erlernte Theorie durch praktische Anwendungen ergänzt und vertieft.
Die Organisation sowie die Leitung der Ausbildung im Finanzamt übernimmt Ihr Ausbildungsleiter/Ihre Ausbildungsleiterin. In jedem Ausbildungsfinanzamt sind "Ausbildungsbezirke" eingerichtet, in denen ein großer Teil der praktischen Ausbildung geleistet wird.
Folgende Ausbildungsstationen sind vorgesehen:
Bereich allgemeine Veranlagung
Die Tätigkeit in der Veranlagungsstelle bildet den Kern Ihrer praktischen Ausbildung. Hier werden die Steuererklärungen angenommen, geprüft sowie rechtlich gewürdigt und anschließend die zu zahlende Steuer, z.B. Einkommen- oder Umsatzsteuer, festgesetzt.
Arbeitnehmerbereich
Auch hier werden Steuererklärungen angenommen, geprüft und rechtlich gewürdigt und anschließend die zu zahlende Steuer, hier ausschließlich Einkommensteuer, festgesetzt.
Bereich Erhebung und Vollstreckung
Die Eingänge der zu zahlenden Steuern werden im Erhebungsbereich kontrolliert und gebucht. Zu viel gezahlte Steuern werden erstattet.
Wenn Steuern auch nach Aufforderung und Mahnung nicht gezahlt werden, wird die Vollstreckungsstelle tätig.
Bereich Grundbesitz
Grundstücke und Gebäude im Zuständigkeitsbereich des Finanzamts werden hier erfasst und für steuerliche Zwecke nach bestimmten Kriterien bewertet. Unter anderem die Gemeinden benötigen diese Werte für die von den Gemeinden festzusetzende Grundsteuer, die jeder Eigentümer/jede Eigentümerin eines Grundstücks zu zahlen hat.
Ausbildungsarbeitsgemeinschaften
Neben der berufspraktischen Ausbildung in den Ausbildungsfinanzämtern nehmen Sie zusätzlich an Ausbildungsarbeitsgemeinschaften teil. Hier werden noch einmal in kleinen Unterrichtsgruppen die fachtheoretisch und berufspraktisch vermittelten Kenntnisse und Fähigkeiten vertieft und miteinander verknüpft. Auf der Grundlage von Aktenfällen aus der Veranlagungspraxis werden sämtlichen Arbeitsschritte geübt.
Die Organisation sowie die Leitung der Ausbildung im Finanzamt übernimmt Ihr Ausbildungsleiter/Ihre Ausbildungsleiterin. In jedem Ausbildungsfinanzamt sind "Ausbildungsbezirke" eingerichtet, in denen ein großer Teil der praktischen Ausbildung geleistet wird.
Folgende Ausbildungsstationen sind vorgesehen:
- Bereich allgemeine Veranlagung
- Arbeitnehmerbereich
- Bereich Erhebung und Vollstreckung
- Bereich Grundbesitz
- Ausbildungsarbeitsgemeinschaften
Bereich allgemeine Veranlagung
Die Tätigkeit in der Veranlagungsstelle bildet den Kern Ihrer praktischen Ausbildung. Hier werden die Steuererklärungen angenommen, geprüft sowie rechtlich gewürdigt und anschließend die zu zahlende Steuer, z.B. Einkommen- oder Umsatzsteuer, festgesetzt.
Arbeitnehmerbereich
Auch hier werden Steuererklärungen angenommen, geprüft und rechtlich gewürdigt und anschließend die zu zahlende Steuer, hier ausschließlich Einkommensteuer, festgesetzt.
Bereich Erhebung und Vollstreckung
Die Eingänge der zu zahlenden Steuern werden im Erhebungsbereich kontrolliert und gebucht. Zu viel gezahlte Steuern werden erstattet.
Wenn Steuern auch nach Aufforderung und Mahnung nicht gezahlt werden, wird die Vollstreckungsstelle tätig.
Bereich Grundbesitz
Grundstücke und Gebäude im Zuständigkeitsbereich des Finanzamts werden hier erfasst und für steuerliche Zwecke nach bestimmten Kriterien bewertet. Unter anderem die Gemeinden benötigen diese Werte für die von den Gemeinden festzusetzende Grundsteuer, die jeder Eigentümer/jede Eigentümerin eines Grundstücks zu zahlen hat.
Ausbildungsarbeitsgemeinschaften
Neben der berufspraktischen Ausbildung in den Ausbildungsfinanzämtern nehmen Sie zusätzlich an Ausbildungsarbeitsgemeinschaften teil. Hier werden noch einmal in kleinen Unterrichtsgruppen die fachtheoretisch und berufspraktisch vermittelten Kenntnisse und Fähigkeiten vertieft und miteinander verknüpft. Auf der Grundlage von Aktenfällen aus der Veranlagungspraxis werden sämtlichen Arbeitsschritte geübt.