Keine Schule ohne Prüfungen
Am Ende der Ausbildung absolvieren Sie die Laufbahnprüfung. Sie besteht aus jeweils dreistündigen Aufsichtsarbeiten in den Fächern
- Abgabenordnung
- Steuern vom Einkommen und Ertrag sowie Eigenheimzulage
- Umsatzsteuer
- Buchführung
- Erhebung und Vollstreckung oder Staatskunde
sowie aus der mündlichen Prüfung.
In die Prüfungsnote gehen auch Ihre Leistungen während der Ausbildung ein.