Der fachtheoretische Teil der Ausbildung im mittleren Dienst
Jedem Lehrsaal steht eine Lehrkraft als Ansprechpartner für alle beruflichen - aber auch für persönliche - Probleme zur Verfügung.
Der Unterricht findet grundsätzlich vormittags von 7.45 Uhr - 13.10 Uhr statt. Der Nachmittag steht in der Regel zum Selbststudium und zur Nachbereitung zur Verfügung. Hierfür bietet sich u.a. die Bibliothek der Steuerakedemie an.
Sie erhalten Unterricht u.a. in folgenden Fächern:
- Allgemeines Abgabenrecht
- Steuererhebung und Vollstreckung
- Steuern vom Einkommen und Ertrag
- Lohnsteuer
- Umsatzsteuer
- Buchführung und Bilanzwesen
- Bewertung und Erbschaftsteuer
- Automatisierte Datenverarbeitung (ADV)
- Politische Bildung / Staatskunde
- Allgemeine Rechtskunde
- Verwaltungskunde
- Allgemeine Organisation
- Sozialwissenschaftliche Grundlagen des Verwaltungshandelns
- Fächerübergreifender Unterricht
Allgemeines Abgabenrecht
Die Abgabenordnung enthält als elementares Gesetz des Steuerrechts die grundlegenden, für alle Steuerarten geltenden Regelungen für das Besteuerungsverfahren. Die Steuern werden nach den materiell-rechtlichen Regelungen in den Einzelsteuergesetzen (z. B. Einkommensteuergesetz oder Umsatzsteuergesetz) berechnet. Die Abgabenordnung regelt als allgemeines Steuerrecht bzw. Steuerverfahrensrecht für alle Steuern, wie die Besteuerungsgrundlagen ermittelt werden, Steuern festgesetzt, erhoben und vollstreckt werden. Die Abgabenordnung enthält auch die Regelungen zum außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren, wenn es um die Frage geht, wie sich der Steuerbürger gegen die Festsetzung wehren kann und unter welchen Voraussetzungen eine Änderung in Betracht kommt.
Steuererhebung und Vollstreckung
Nachdem eine Steuer festgesetzt wurde, muss sie auch im sogenannten Erhebungsverfahren realisiert werden. Das heißt, dass dort die Fälligkeiten, Zahlungen und auch Folgen einer Säumnis zu beachten sind, so zum Beispiel die Erhebung von Säumniszuschlägen und im Extremfall auch deren zwangsweise Durchsetzung, wenn der Steuerpflichtige trotz Mahnung nicht zur Zahlung der Steuern bereit ist.
Steuern vom Einkommen und Ertrag
Die Einkommensteuer ist eine Steuer die auf das Einkommen natürlicher Personen erhoben wird. Sie stellt eine der wichtigsten Einnahmequellen des Staates dar. Als Gemeinschaftssteuer steht sie Bund, Ländern und Gemeinden gemeinsam zu. Verwaltet wird sie von den örtlichen Finanzbehörden, den Finanzämtern. Bemessungsgrundlage ist das zu versteuernde Einkommen, das es in dem Fach "Steuern vom Einkommen und Ertrag" anhand des Einkommensteuergesetzes zu ermitteln gilt.
Dabei ist zwischen den sieben Einkunftsarten:
1. Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
2. Einkünfte aus Gewerbebetrieb
3. Einkünfte selbständiger Arbeit
4. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
5. Einkünfte aus Kapitalvermögen
6. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
7. Sonstige Einkünfte
sowie nicht steuerbaren Zuflüssen zu unterscheiden.
Lohnsteuer ist eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer, somit ein Teil der Einkommensteuer. Behandelt werden die Einnahmen der Arbeitnehmer in Form von Geld, Sachbezügen und sonstigen Vorteilen. Bestehen sie nicht in Geld, müssen sie auch bewertet werden. Auf der anderen Seite werden auch die Ausgaben des Arbeitnehmers näher betrachtet, die zu Werbungskosten führen und im Saldo die Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit darstellen. Zusätzlich betrachten wir die Möglichkeit, Freibeträge schon im laufenden Kalenderjahr zu berücksichtigen und damit zu einer Steuerermäßigung zu gelangen.
Umsatzsteuer
Die Umsatzsteuer ist mit 176 Milliarden (in 2008) die bedeutendste Einnahmequelle des Staates. Sie ist auch unter den Namen „Mehrwertsteuer“ bekannt. Sie begegnet uns fast täglich bei unseren Einkäufen. Wir zahlen entweder 19 % oder 7 % Umsatzsteuer auf unsere Einkäufe bzw. für die Inanspruchnahme von Dienstleistungen z. B. eines Steuerberaters oder eines Architekten. Da sie vom Verbraucher getragen wird, wirkt sie wie eine Verbrauchsteuer. In allen Fällen ist die Umsatzsteuer im Preis für eine Leistung enthalten. Man spricht dann von einem Brutto-Preis.
Innerhalb der europäischen Union ist die Umsatzsteuer bisher die einzige Steuer, bei der in allen EU-Staaten dasselbe System existiert. Die Besteuerungsgrundlagen sind generell in allen Mitgliedstaaten einheitlich gestaltet. Viele Entscheidungen auf nationaler Ebene sind in der Umsatzsteuer durch europäisches Recht geprägt.
Buchführung und Bilanzwesen
In diesem Fach werden die Grundlagen der Buchführung unter Berücksichtigung der steuerlichen Aspekte vermittelt. Im ersten Teil werden die Grundkenntnisse zum Erstellen einer Bilanz und einer Gewinn- und Verlustrechnung vermittelt. Thema im zweiten Teil ist die Überprüfung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung. Der dritte Teil beschäftigt sich mit steuerlichen Fragen in der Buchführung.
Bewertungsrecht und Erbschaftsteuer
In dem Unterrichtsfach werden zunächst die Grundlagen der Einheitsbewertung besprochen. Der Einheitswert für Grundbesitz ist die steuerliche Grundlage für die von den Gemeinden festzusetzende Grundsteuer. Danach werden die für die Erbschaftsteuer benötigten Bedarfswerte für Grundstücke ermittelt, auch andere Wirtschaftsgüter sind häufig durch das Bewertungsgesetz zu bewerten. Letztlich vermittelt das Fach auch einen Überblick über die Steuerart Erbschaftsteuer, die Höhe der Steuer und Freibeträge.
Automatisierte Datenverarbeitung (ADV)
Da nahezu jeder Mitarbeiter in der niedersächsischen Finanzverwaltung einen PC-Arbeitsplatz innehat, ist die Vermittlung der Grundlagen der Datenverarbeitung von großer Bedeutung.Danach folgt eine gründliche Einweisung in verschiedene EDV-Anwendungsprogramme, die z.B. für die Festsetzung oder Erhebung von Steuern und Nebenleistungen von Bedeutung sind.
Politische Bildung / Staatskunde
In Staatskunde erlangen Sie Grundkenntnisse zum Aufbau, zu den Aufgaben und der Stellung des Staates. Auch politische Abläufe und Ereignisse werden näher beleuchtet.
Allgemeine Rechtskunde
Das Fach Allgemeine Rechtskunde gibt einen Überblick über die Grundzüge des Bürgerlichen Gesetzbuches, wobei Schwerpunkte im Vertrags- und Sachenrecht gesetzt werden. Des Weiteren werden Grundzüge des Gesellschaftsrechts vermittelt.
Verwaltungskunde
Hier werden neben dienstrechtlichen Grundlagen die verschiedenen Beamtenlaufbahnen und die Rechte bzw. Pflichten der Beamten unterrichtet.
Allgemeine Organisation
Der Aufbau und die Aufgaben der Finanzverwaltung, insb. der Finanzämter, sowie die Abläufe innerhalb eines Finanzamts sind Gegenstand dieses Fachs.
Sozialwissenschaftliche Grundlagen des Verwaltungshandeln (SGV)
Neben den Grundprinzipien der Kommunikation werden Ihnen in SGV die Grundlagen der Bürgerorientierung, der Arbeit im Team und des Zeitmanagements vermittelt.
Fächerübergreifender Unterricht
Hier wird die Bearbeitung von Steuerfällen unter Einbeziehung des erlernten Wissens aus den Bereichen Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Abgabenordnung, Bewertung und Buchführung geübt.